Ein Ausbilder bzw. eine Ausbilderin hat im Zuge der Tätigkeit einige Aufgaben zu erfüllen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben sind. Zu diesen Pflichten eines Ausbilders gehören verschiedene Aspekte, die fachliche sowie soziale Kompetenzen voraussetzen.
In diesem Artikel informieren wir Sie zu den rechtlichen, fachlichen und menschlichen Pflichten, die ein*e Ausbilder*in gegenüber den Auszubildenden zu erfüllen hat.
Was ist ein Ausbilder? Rolle des Ausbilders lt. AEVO
Ausbilder*innen sind lt. AEVO in einem Betrieb die Personen, die mit der beruflichen Ausbildung von Auszubildenden betraut sind. Sie sind die zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um die Berufsausbildung. Im Grunde sind Ausbilder*innen das Praxis-Pendant zu den Berufsschullehrer*innen, die für die Lehre der Theorie zuständig sind.
Ausbilder*in heißt aber nicht gleich Ausbildender. Letzteres bezieht sich auf das Unternehmen oder den Betrieb, in dem eine Person die Berufsausbildung aufnimmt. Ein Ausbildender beschäftigt also in der Regel sowohl eine*n Ausbilder*in als auch Auszubildende. Die Aufgaben der Ausbildenden können sich teilweise mit denen der Ausbilder*innen überschneiden.
Um Ausbilder*in sein zu können, muss man fachlich und persönlich geeignet sein – letzteres wird als gegeben angesehen (außer es bestehen bestimmte Vorstrafen). Diese Voraussetzungen werden in der Ausbilder-Eignungsverordnung, kurz AEVO, geregelt und mit der Ausbildereignungsprüfung bestätigt.
Ausbilder*innen haben im jeweiligen Fachbereich/Beruf eine abgeschlossene Ausbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung – sind also fachlich geeignet – und verfügen fast immer über die persönliche Eignung.
Die Ausbildereignungsprüfung ist auch ein Bestandteil der Meisterprüfung. Meisterprüfungen gibt es jedoch nicht in allen Ausbildungsberufen, sondern in der Regel in den handwerklichen, technischen sowie gewerblichen Berufsausbildungen.
Wer als Fachkraft keinen Meisterbrief hat – etwa im Bereich Tourismus – der muss die eigene fachliche Eignung im Zuge der AEVO-Prüfung unter Beweis stellen bzw. sich den Ausbilderschein holen. Mit dem Ausbilderschein hat man den Nachweis zur Eignung, die nötig ist, um in einem Betrieb bzw. Unternehmen ausbilden zu dürfen.
In unserem Ratgeber können Sie sich zu den Ausbilderschein-Voraussetzungen informieren.
Aufgaben und Pflichten: Ausbilder und Auszubildende
Ob man nun einen Meisterbrief oder einen Ausbilderschein hat, ist nebensächlich, denn die Pflichten, die im Zuge der Tätigkeit zu erfüllen sind, sind für Meister*in und Ausbilder*in identisch.
Als ausgebildete Fachkraft mit Berufserfahrung sind Sie dafür zuständig, Ihren Auszubildenden berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse beizubringen, sodass er oder sie das Ausbildungsziel erreichen kann. Über die ganze Ausbildungszeit hinweg steht er oder sie dem Auszubildenden in allen Bereichen der Tätigkeit zur Seite. Im Zuge dessen sind seitens der Ausbilder*in Pflichten zu erfüllen.
Persönliche und fachliche Pflichten eines Ausbilders
In §14 und §15 des Berufsbildungsgesetzes sind die rechtlichen Vorgaben für Ausbildungsverhältnisse verankert. In §28, §29 und §30 des Berufsbildungsgesetzes befinden sich zudem die Vorgaben hinsichtlich der Eignung einer Person zur beruflichen Ausbildung anderer.
Daraus lassen sich folgende fachliche sowie menschliche Aufgaben eines Ausbilders ableiten:
- Ausbilder*innen dürfen Auszubildenden nur solche Aufgaben übertragen, die auch dem Ausbildungszweck dienen.
- Auszubildende müssen fachliche Unterstützung durch entsprechende Kenntnisse der Ausbilder*in erfahren.
- Ausbilder*innen müssen neben der fachlichen Eignung auch die notwendigen sozialen Kompetenzen vorweisen können.
Finden Sie in unserem Ratgeber heraus, ob sie als Ausbilder*in geeignet sein.
Aufgaben: Ausbilder und der Ausbildungsrahmenplan
Es gehört zu den Ausbilder-Pflichten, Auszubildenden alle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für das Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind. Um am Beginn des Ausbilder*in-Azubi-Verhältnisses für Klarheit zu sorgen, gibt es den Ausbildungsrahmenplan. Der Plan ist eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Einteilung des Ausbildungsverhältnisses und Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrags.
Die verschiedenen Ausbilder-Aufgaben werden auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) aufgelistet. Folgende Faktoren gehören zu den Pflichten des Ausbilders bzw. der Ausbilderin:
Pflichten der Ausbilder*innen |
Ausbildungsinhalte |
Ausbildungspflicht |
Ausbilder*innen müssen dem Auszubildenden alle Fertigkeiten, Qualifikationen und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nötig sind, entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan beibringen. |
Bereitstellung der Ausbildungsmittel |
Dem Auszubildenden sind alle Ausbildungsmittel, die für die Berufsausbildung sowie das Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen nötig sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Prüfungen, die nach Ende des Ausbildungsverhältnisses zu absolvieren sind. |
Weisungsberechtigte Personen nennen |
Ausbilder*in muss dem Azubi weisungsberechtigte Personen bekanntmachen. |
Aufsichtspflicht |
Ausbilder*innen müssen minderjährige Auszubildende während der Zeit der betrieblichen Ausbildung beaufsichtigen. Gefahren und Risiken sind Azubis bekanntzumachen und zudem sind sie vor Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung zu schützen. Sittliche sowie körperliche Gefährdungen sind zu vermeiden. |
Berichtheftkontrolle bzw. Ausbildungsnachweiskontrolle |
Ausbilder*in muss dem Azubi vor Beginn sowie während der Berufsausbildung die Berichtshefte bzw. Ausbildungsnachweise kostenlos überlassen und zudem die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung gewährleisten. |
Freistellung für den Berufsschulunterricht |
Auszubildende sind zum Berufsschulunterricht verpflichtet, demnach muss ein*e Ausbilder*in den Azubi dafür freistellen und dazu anhalten, den Unterricht zu besuchen. |
Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung |
Ausbilder*innen müssen Azubis für vereinbarte Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen. |
Freistellung für Prüfungen |
Ausbilder*innen müssen ihre Azubis fristgerecht zu den Zwischen-, Abschluss- und Widerholungsprüfungen anmelden und sie für die Teilnahme freistellen. Zudem müssen sie die Prüfungsgebühren bezahlen und etwaige Werkzeuge zur Verfügung stellen. |
Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen |
Ein*e Ausbilder*in muss dem Azubi ausschließlich solche Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind. |
Urlaubsgewährung |
Azubis haben Urlaubsanspruch und demnach müssen Ausbilder*innen einen idealerweise zusammenhängenden Urlaub nach Maß der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen ermöglichen. |
Vergütungspflicht |
Azubis sind angemessene Vergütungen zu bezahlen. Diese orientieren sich am Alter des Azubis sowie der Ausbildungsdauer. |
Zeugnispflicht |
Ausbilder*innen müssen den Azubis bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen. |
Wichtig: Über den Ausbilder*innen steht, wie bereits erwähnt, der Ausbildende in Form eines Betriebs oder Unternehmens. Ausbildende sind dazu verpflichtet, Azubis bei der Sozialversicherung anzumelden, sich um Unfall- Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung der Azubis zu kümmern.
Weitere Aufgaben des Ausbilders
Man hat als Ausbilder*in die Pflicht, den Ausbildungserfolg von Azubis sicherzustellen. Ausbilder*innen dürfen in diesem Zuge keine Aufgaben an ihre Azubis delegieren, die sie in ihrer beruflichen Ausbildung nicht weiterbringen. Das heißt, dass Azubis in einem Tischlereibetrieb keine Arbeiten von etwa einem Elektriker zu erledigen haben – hier handelt es sich um eine ausbildungsfremde Tätigkeit.
Auch ist explizit eine Person – ein*e Meister*in oder ein*e Ausbilder*in – für einen oder mehrere Azubis verantwortlich. Die anderen Fachkräfte im Betrieb oder Unternehmen können natürlich Unterstützung leisten und hier und da einen wertvollen Tipp geben. Es sollte aber die mit dem Azubi betraute Person den überwiegenden Beitrag zur beruflichen Ausbildung des Azubis leisten.
Im folgenden Abschnitt haben wir von der AEVO Akademie noch 3 Grundsätze ausformuliert, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausbildende Fachkräfte ergänzen. Unser hochwertiger und praxiserprobter Ausbilderkurs, mit dem sie sich auf die AEVO-Prüfung vorbereiten können, enthält noch viele weitere Ausbildungsinhalte für angehende Ausbilder*innen.
1. Aufgaben schriftlich erteilen
Ausbilder*innen sollten neue Aufgaben für ihren Azubi stets schriftlich fixieren, sodass im Anschluss weniger Rückfragen und Besprechungen nötig sind. Dies dient auch als Nachweis, dass die veranlassten Aufgaben dem beruflichen Ausbildungszweck dienen.
Die abgearbeiteten Aufgaben können zentral abgelegt werden und anderen Parteien dazu dienen, festzustellen, mit welchen Aufgaben Azubis bereits betraut werden können und was es noch zu lernen gibt. Auch ein angemessenes Bewertungssystem ist von Vorteil, denn so können erledigte Aufgaben nach ihrer Qualität beurteilt werden. Azubis und Vorgesetzte erhalten so wertvolles Feedback.
2. Regelmäßige Gespräche
Rückmeldungen und umfangreiches Feedback sind sehr wichtig für Azubis, denn so können sie sich im Betrieb orientieren und etablieren. Solche Gespräche sollten in regelmäßigen Abständen stattfinden – von Beginn an – sodass die Arbeitsweise und das Verhalten von Auszubildenden gesteuert werden kann. Idealerweise ist dieses Gespräch kein Monolog eine*r Ausbilder*in, sondern ein Dialog.
3. Unternehmenskultur aktiv vorleben
Firmen und Unternehmen haben in der Regel ihre ganz eigenen Besonderheiten, was Arbeitsprozesse und Herangehensweisen angeht. Ausbilder*innen sollten Azubis in angemessenem Tempo mit diesen Eigenheiten vertraut machen und sie so in die Unternehmenskultur integrieren.
Idealerweise hat der oder die Ausbilder*in eine Vorbildfunktion inne und vermittelt nicht nur Wissen und Fähigkeiten, sondern auch eine erprobte Arbeitsweise. So kann man Talente fördern und Mitarbeiter*innen an das Unternehmen binden – zwei der vier wichtigsten Gründe, warum Unternehmen ausbilden sollten.
Rollen des Ausbilders: welche Rechte hat ein Ausbilder?
Ein Betrieb bzw. Unternehmen ist dazu angehalten, Azubis ein*e Ausbilder*in zur Seite zu stellen und ihnen so den Weg zum beruflichen Ausbildungsziel zu ebnen. Im Gegenzug können Ausbildungsstätten bzw. Ausbilder*innen auch Dinge von Azubis einfordern.
Ein Betrieb kann von Azubis umfassende Motivation sowie Beteiligung erwarten. Auch darf ein Maß an Rücksichtnahme, Ordnung, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit eingefordert werden – dies gilt vor allem hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Materialien. Die Verschwiegenheitspflicht ist im Zusammenhang mit Firmengeheimnissen relevant. Auch darf bei der Freistellung von Azubis für die Berufsschule seitens der Ausbildenden die Teilnahme am Berufsschulunterricht vorausgesetzt werden.
FAQ: häufig gestellte Fragen
Im folgenden Abschnitt beantworten wir Fragen, die uns von Seiten unserer Kund*innen häufiger erreichen.
Welche 5 Pflichten hat der Ausbilder?
Ausbilder*innen müssen sicherstellen, dass Azubis das berufliche Ausbildungsziel erreichen. Die 5 Pflichten bestehen aus der Ausbildungs-, Freistellungs-, Aufsichts-, Vergütungs- und der Zeugnispflicht.
Was darf der Ausbilder?
Ein*e Ausbilder*in darf dem jeweiligen Azubi nur solche Aufgaben übertragen, die in den Tätigkeitsbereich des Ausbildungsberufs fallen. Azubis sind keine billigen Arbeitskräfte und dürfen nicht zu allen möglichen Hilfsarbeiten herangezogen werden, die mit dem eigentlich zu erlernenden Beruf nichts zu tun haben.
Welche Verantwortung hat ein Ausbilder?
Der Verantwortungsbereich von Ausbilder*innen erstreckt sich über fachliche und soziale Pflichten – sie sind aber hauptsächlich mit der beruflichen Ausbildung von Azubis betraut. Alle Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie alles Wissen, das für das Erreichen des beruflichen Ausbildungsziels nötig ist, müssen Ausbilder*innen ihren Azubis unter Berücksichtigung des Ausbildungsrahmenplans vermitteln. Auch müssen sie dafür sorgen, dass Azubis keine Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing erfahren.
Was sind die Aufgaben eines Ausbildungsbeauftragten?
Ein Ausbildungsbeauftragter unterstützt den Ausbilder bei der Durchführung der Ausbildung. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Fachwissen, die Betreuung der Auszubildenden im Alltag und die Überwachung der Einhaltung des Ausbildungsplans. Der Ausbildungsbeauftragte sorgt für eine praxisnahe Ausbildung und ist oft direkter Ansprechpartner für Azubis.
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