Mit Beginn der Lehre erhalten junge Menschen mit der Ausbildungsvergütung ihre erste gesetzlich geregelte Entlohnung. Die Vergütung wird monatlich gezahlt und soll Azubis eine finanzielle Unterstützung bieten und gleichzeitig die geleistete Arbeit würdigen.
Mit der Dauer der Ausbildung steigt auch die Vergütung. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Einblick in das Vergütungsmodell und verraten, wie hoch das Gehalt ist und welche Kriterien die Ausbildungsvergütung beeinflussen.
Was ist eine Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung tritt bei Menschen, die sich in der Lehre befinden, anstelle von Lohn oder Gehalt. Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag festgehalten und muss spätestens am Monatsletzten gezahlt werden.
Die Höhe der Vergütung kann variieren und wird von Faktoren wie der Branche oder dem Ausbildungsort beeinflusst. Sollte die Ausbildungsvergütung über den gängigen Freibeträgen liegen, müssen Steuern gezahlt werden.
In der Regel ist die Höhe der Vergütung in den Tarifverträgen verankert. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sich Arbeitgeber an einigen Richtlinien orientieren. So darf die Ausbildungsvergütung nicht niedriger als maximal 20 Prozent unter den geltenden Tarifsätzen liegen.
Von den zuständigen Kammern werden entsprechende Richtwerte erstellt, sofern es keinen Branchentarif gibt. Die Ausbildungsvergütung muss in jedem Ausbildungsjahr ansteigen. Arbeitgeber dürfen einen Teil davon als Sachleistung anrechnen. Dies kommt in der Praxis zum Beispiel vor, wenn dem Azubi vom Ausbildungsunternehmen eine Wohnung gestellt wird.
Warum ist die Ausbildungsvergütung wichtig
Ein Auszubildender bekommt kein Netto-Gehalt im eigentlichen Sinne. Damit der Wert der Arbeitsleistung anerkannt wird, erhalten Auszubildende die sogenannte Ausbildungsvergütung. Damit ist ein Azubi in der Probezeit finanziell abgesichert.
In Deutschland gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Wer 2025 mit seiner Berufsausbildung beginnt, wird im ersten Lehrjahr mindestens 649 Euro monatlich erhalten.
Der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung ist in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Eine Ausbildungsvergütung ist wichtig, um die Leistungen des Azubis angemessen zu würdigen.
Der Azubi und dessen Eltern erfahren durch die Vergütung eine finanzielle Unterstützung. Weiterhin ist die Ausbildungsvergütung ein attraktiver Anreiz, um den Nachwuchs an Fachkräften in Industrie und Wirtschaft sicherzustellen.
Brutto oder netto? Wichtige Grundlagen zur Definition
Azubis bekommen während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, anstatt eines Gehalts. Dabei ist einiges an Grundlagenwissen notwendig. So kann der Brutto-Netto-Rechner dem Azubi verdeutlichen, dass das Durchschnittsgehalt in Deutschland netto weniger ausmacht, als der in Aussicht gestellte Bruttobetrag.
Das im Ausbildungsvertrag genannte Bruttogehalt ist die Höhe der Vergütung vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Mit dem Netto-Gehalt ist der Betrag gemeint, der sich letztlich auf dem Konto wiederfindet.
Der Unterschied zwischen Brutto und Netto
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt lässt sich einfach erklären. Das Bruttoeinkommen ist die Grundlage und wird auch bei etwaigen Gehaltsverhandlungen im späteren Arbeitsleben als Basis genommen.
Das Bruttogehalt von Auszubildenden ist der Betrag, der vor dem Abzug der Steuern und Beiträgen für Versicherungen im Raum steht. Die Brutto-Vergütung ist somit die Summe aller Einkünfte. Auch die Leistungen des Betriebes im Rahmen von gezieltem Ausbildungsmarketing, wie zum Beispiel
- Urlaubsgeld,
- Weihnachtsgeld
- oder vermögenswirksame Leistungen, zählen dazu.
Der monatlich auf das Bankkonto überwiesene Nettobetrag weicht deutlich vom Bruttoeinkommen ab. Auszubildende sollten über die Abgaben, die zu entrichten sind, informiert sein.
Welche Abzüge fallen bei Azubis an?
Das Ausbildungsgehalt wird durch Sozialabgaben und Steuern geschmälert. Die Vergütung steigt in jedem Ausbildungsjahr an. Es kann vorkommen, dass Azubis erst im Laufe der Ausbildung die entsprechende Verdienstgrenze erreichen und damit steuer- und sozialabgabenpflichtig werden.
Folgende Abgaben werden fällig:
- Lohnsteuer: Die Steuerhöhe bestimmt die jeweilige Lohnsteuerklasse. Die fällige Steuer wird vom Ausbildungsbetrieb direkt an das Finanzamt gezahlt. Wer sich in der Lehre befindet, ledig ist und noch keine Kinder hat, wird der Lohnsteuerklasse 1 zugeteilt.
- Kirchensteuer: Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, zahlt auch in seiner Ausbildung Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gemeinde eingefordert. Die Entrichtung der Steuer lässt sich durch einen Austritt aus der Kirche umgehen.
Ebenso haben diverse Sozialabgaben Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung.
Folgende konkrete Abgaben sind zu zahlen:
Rentenversicherung:
Betrag Arbeitgeber = 9,3 %
Betrag Arbeitnehmer = 9,3 %
Krankenversicherung:
Betrag Arbeitgeber = 7,3 %
Betrag Arbeitnehmer = 7,3 %
Arbeitslosenversicherung:
Betrag Arbeitgeber = 1,3 %
Betrag Arbeitnehmer = 1,3 %
Pflegeversicherung:
Betrag Arbeitgeber = 1,525 %
Betrag Arbeitnehmer = 1,525 %
Den Arbeitgeber – wie den Arbeitnehmeranteil leitet der Ausbildungsbetrieb monatlich an die zuständige Krankenkasse weiter. Die entsprechende Stelle verteilt die Beträge auf die einzelnen Träger.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Ausgelernte & Azubis?
Sie fragen sich nun vermutlich: Wie hoch ist der Mindestlohn eigentlich? Dass es beim Mindestlohn zwischen Brutto und Netto Unterschiede gibt, haben wir bereits besprochen. Einen generellen Mindestlohn für Auszubildende hat die Bundesregierung im Mai 2019 eingeführt.
Gültigkeit besitzt der Mindestlohn für alle Arbeitsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 geschlossen wurden. Die Ausbildungsvergütungen werden jährlich angepasst. Die Vergütungen für das Folgejahr werden jeweils im November veröffentlicht. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Vergütung in den einzelnen Ausbildungsjahren vorgesehen.
Die aktuelle Entwicklung verdeutlicht folgende Übersicht:
Mindestvergütung 1. Ausbildungsjahr:
2023 = 620 €
2024 = 649 €
2025 = 682 €
Mindestvergütung 2. Ausbildungsjahr:
2023 = 732 €
2024 = 766 €
2025 = 805 €
Mindestvergütung 3. Ausbildungsjahr:
2023 = 837 €
2024 = 876 €
2025 = 921 €
Mindestvergütung 4. Ausbildungsjahr:
2023 = 868 €
2024 = 909 €
2025 = 955 €
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland, eine Tabelle zur Übersicht
Mindestlöhne werden vom Staat oder den Tarifparteien festgelegt und gelten als Minimum eines an die Auszubildenden oder Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgeltes.
Die Einführung von Mindestlöhnen verfolgt folgende primäre Ziele:
- Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping und Ausbeutung
- Bekämpfung von Armut trotz Arbeit
- Gewährleistung eines angemessenen Lebensunterhalts
Die Staffelung der Vergütung im Laufe der letzten Jahre veranschaulicht Ihnen folgende Mindestlohn-Deutschland-Tabelle:
Jahr/Monat | Mindestlohn in Euro pro Stunde |
2015/Januar | 8,50 |
2017/Januar | 8,84 |
2019/Januar | 9,19 |
2020/Januar | 9,35 |
2021/Januar 2021/Juli | 9,50 9,60 |
2022/Januar 2022/Juli 2022/Oktober | 9,82 10,45 12,00 |
2024/Januar | 12,41 |
2025/Januar | 12,82 |
Darüber hinaus existieren verschiedene davon abweichende branchenspezifische Mindestlöhne.
Auch hierfür möchten wir Ihnen einige konkrete Beispiele nennen. Die Angaben sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entnommen. (Stand Januar 2025)
Arbeitnehmerüberlassung:
November 2024 bis Februar 2025 = 14 €
März bis September 2025 = 14,53 €
Pädagogisches Personal:
Januar bis Dezember 2025 = 19,37 €
Januar bis Dezember 2026 = 20,24 €
Pflegekräfte:
Mai 2024 bis Juni 2025 = 16,50 €
Juli 2025 bis Juni 2026 = 17,35 €
Luftsicherheitskontrollpersonal:
Januar bis März 2025 = 22,39 €
Servicepersonal, Fluggastdienst:
Januar bis März 2025 = 16,51 €
Der Mindestlohn und die Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütung
Für Auszubildende besitzt der reguläre Mindestlohn keine Gültigkeit. Auszubildende werden nicht als Angestellte im eigentlichen Sinn betrachtet. Die festgesetzten Lohnuntergrenzen dienen vorrangig der finanziellen Absicherung von Geringverdienern oder Minijobbern.
Der Mindestlohn besitzt, neben Auszubildenden, auch für folgende Berufsgruppen keine Gültigkeit:
- Jugendliche unter 18 Jahren (ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung)
- Selbstständige
- Freiberufler
- ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose (das erste halbe Jahr in der neuen Anstellung)
- Teilnehmer an Maßnahmen zur Arbeitsförderung
- Praktikanten (Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum für maximal drei Monate)
Anstelle des Mindestlohnes ist 2020 die Mindestausbildungsvergütung getreten. Berechnet wird die Vergütung nicht nach den geleisteten Stunden, sondern pauschal monatlich. Die Mindestausbildungsvergütung ist in den letzten Jahren fortlaufend angepasst worden und folgt damit dem Mindestlohn.
Wir stellen Ihnen die Ausbildungsmindestvergütung in den Jahren 2020 und 2025 gegenüber. Dabei wird sich ein ähnlicher Trend erkennen lassen, welcher auch bei der Anpassung des Mindestlohns unverkennbar ist.
2020:
Ausbildungsmindestvergütung 1. Lehrjahr = 515,00 €
Ausbildungsmindestvergütung 2. Lehrjahr = 607,70 €
Ausbildungsmindestvergütung 3. Lehrjahr = 695,25 €
Ausbildungsmindestvergütung 4. Lehrjahr = 721,00 €
2025:
Ausbildungsmindestvergütung 1. Lehrjahr = 682,00 €
Ausbildungsmindestvergütung 2. Lehrjahr = 805,00 €
Ausbildungsmindestvergütung 3. Lehrjahr = 921,00 €
Ausbildungsmindestvergütung 4. Lehrjahr = 955,00 €
Ausbildungsvergütung in der Praxis
Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt seit mehr als 40 Jahren Analysen zur Entwicklung von Ausbildungsvergütungen auf. Es wurde mit der „Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen“ ein Instrument etabliert, welches es möglich macht, die durchschnittlichen Vergütungen von verschiedenen Ausbildungsberufen zu ermitteln und jährlich anzupassen. Hierbei dient der 1. Oktober als Stichtag.
Im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wurde eine Untergrenze für die Brutto-Vergütung festgesetzt. Die Anpassung wird jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung neu berechnet und an den Ausbildungsplan und den Ausbildungsmarkt angepasst.
In der Praxis wird deutlich, dass sich die Höhe der Mindestausbildungsvergütung zwischen den einzelnen Branchen und entsprechenden Bundesländern deutlich unterscheidet.
Der Anteil staffelt sich nach Branchen wie folgt:
- Landwirtschaft und Hauswirtschaft = sieben bis acht Prozent
- Industrie und Handel = zwei Prozent
- Freie Berufe = weniger als ein Prozent
Unterschiede gibt es auch zwischen den einzelnen Bundesländern. In den alten Bundesländern ist ein Anteil von zwei bis vier Prozent die Regel. In den neuen Bundesländern machen dagegen sechs bis zehn Prozent die Mindestausbildungsvergütung zum Maßstab.
Größtenteils erhalten Auszubildende jedoch eine Vergütung, die deutlich oberhalb der genannten Summen liegt. Nach einer Berechnung des BIBB wurde Auszubildenden im Jahre 2023 eine durchschnittliche Ausbildungsvergütung von 1.066 Euro gezahlt.
Fazit zur Ausbildungsvergütung
Wer einen Komplettkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung zum AdA-Schein absolvieren möchte, folgt den Vorgaben der Ausbildereignungsverordnung und kann nach bestandener Prüfung Auszubildende anlernen. Dabei ist es auch wichtig, über die Entlohnung der Azubis informiert zu sein.
Jeder Auszubildende in Deutschland erhält eine Ausbildungsvergütung. Dies ist im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Der Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung monatlich aus. Damit bekommt der Azubi eine angemessene Gegenleistung zur Arbeitsleistung im Betrieb.
Die Höhe des Ausbildungsgehalts ist nicht einheitlich geregelt. Daher sind Auszubildende über den jeweiligen Betrag aufzuklären. Die Ausbildungsvergütung sollte im Ausbildungsvertrag festgehalten werden und ist im Laufe der Ausbildung anzupassen.
FAQ zur Ausbildungsvergütung
Wie hoch ist die gesetzliche Ausbildungsvergütung?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Durchschnittlich werden Auszubildenden monatlich 1.066 Euro gezahlt. Dabei dienen alle Ausbildungsjahre als Maßstab.
Welche Zuschüsse gibt es 2025 für Azubis?
Azubis können 2025 eine Reihe an Zuschüssen beantragen. Dazu zählen Wohngeld, Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder weitere finanzielle Hilfen für Ausbildungssuchende.
Welche Fördermittel gibt es 2025?
Neben BAföG, einem Stipendium oder Bildungskredit, bietet die Bundesagentur für Arbeit ein Förderprogramm an. Auszubildende können pro Ausbildungsplatz einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr erhalten. Im zweiten Ausbildungsjahr werden 25 Prozent der Vergütung bezuschusst.