Ausbildungsbeauftragter: unterstützt Ausbilder, wo es geht

Ausbildungsbeauftragter

Ausbildungsbeauftragte braucht es überall dort, wo auch Ausbilder*innen tätig sind. Bei den Ausbildungsbeauftragten handelt es sich im Grunde um eine Unterstützung für eine*n Ausbilder*in. Aber auch als rein unterstützende Partei, die einem bzw. einer Ausbilder*in untersteht, muss jemand, der mit einer ausbildenden Tätigkeit beauftragt wird, gewisse Qualifikationen mitbringen.

Im Folgenden informieren wir Sie zu allen relevanten Aspekten rund um die Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragte*r.

Was ist ein Ausbildungsbeauftragter? Definition, Gesetz & Eignung

In einem Betrieb darf auch nur dann ausgebildet werden, wenn das Verhältnis zwischen Ausbilder*innen und Auszubildenden ausgewogen ist. Um den Workload als Ausbilder*in tatsächlich stemmen zu können, brauchen diese tatkräftige und weisungsbefugte Unterstützung, die zudem fachlich und persönlich geeignet ist. Diese Unterstützung bekommen Ausbilder*innen durch Ausbildungsbeauftragte.

Ausbildungsbeauftragter: gesetzlicher Rahmen

Die Ausbildung von Auszubildenden wird von der Ausbilder-Eignungsverordnung und dem Bundesbildungsgesetz geregelt.

Im § 28 Abs. 3 BBiG steht Folgendes geschrieben:

„Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.“

Fachkräfte als Ausbildungsbeauftragte übernehmen in Betrieben und Unternehmen also eine sehr wichtige Rolle. Ohne sie wäre die Tätigkeit als Ausbilder*in so umfangreich, dass es wohl kaum möglich wäre, die Qualität der Lehre umfassend sicherzustellen. Ausbildungsbeauftragte sind weisungsbefugt und komplettieren sozusagen das Ausbildungs-Team rund um den oder die Ausbilder*in.

Ausbildungsbeauftragter: Eignung

Ausbildungsbeauftragte als reine Hilfskräfte zu bezeichnen, würde ihnen nicht gerecht, denn sie erledigen ebenso wichtige Aufgaben wie die mit der Ausbildung von Azubis beauftragten Ausbilder*innen. Ausbilder*innen lagern sozusagen einen Teil ihrer Aufgaben an die von ihnen Beauftragten aus.

Ausbilder und Ausbildungsbeauftragter an einem Tisch beim Einteilen der Aufgaben

Zudem müssen auch Ausbildungsbeauftragtepersönlich geeignet sein und ein ausreichendes Maß an beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen in dem Fachbereich mitbringen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die im Zuge der AEVO-Prüfung festgestellt wird, müssen Ausbildungsbeauftragte jedoch nicht vorweisen können.

Als persönlich ungeeignet gilt man, wenn man wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat bzw. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Beruflich geeignet ist man als Fachkraft mit Abschluss.

In unserem Ratgeber zur Ausbilder-Eignung erfahren Sie alles rund um das Thema fachliche und persönliche Eignung.

Ausbildungsbeauftragter, Ausbilder und Ausbildender

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland sorgt dafür, dass die Qualität der Lehre sichergestellt werden kann. Dies funktioniert nur, wenn Ausbilder*innen genügend Handlungsspielraum bzw. Ressourcen haben. Ein wichtiger Faktor ist hier die Zeit. Mit Ausbildungsbeauftragten an der Seite sind die vielseitigen und umfangreichen Aufgaben des Ausbilders mit weniger Stress, aber mehr Qualität bewältigbar.

Der Unterschied: Ausbilder und Ausbildungsbeauftragter im Vergleich

Der Unterschied zwischen Ausbilder*innen und Ausbildungsbeauftragten offenbart sich beim Umfang der ausbildenden Tätigkeit sowie bei der Verantwortung. Ausbilder*innen sind die verantwortlichen Personen, die auch bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. den Handwerkskammern als solche eingetragen werden. Auch stehen sie im Ausbildungsvertrag als die mit der Ausbildung von Azubis betrauten Personen.

Wichtig: Ausbildungsbeauftragte brauchen keinen AdA-Schein, Ausbilder*innen schon. Den AdA-Schein erhält man mit einer absolvierten AEVO-Prüfung.

Ausbildender: Azubis einstellen und einem Ausbilder zuweisen

Zusätzlich zu den Ausbilder*innen und Ausbildungsbeauftragten gibt es noch den sogenannten Ausbildenden. Beim Ausbildenden kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln.

Ausbildende sind in der Regel diejenigen, die Azubis einstellen und mit ihnen einen Vertrag abschließen – um dies tun zu können, muss die natürliche Person persönlich geeignet sein. Eine juristische Person – etwa eine GmbH – muss wiederum eine natürliche Person auswählen, die persönlich zur Einstellung von Azubis geeignet ist.

Ausbildender und Azubi beim Bewerbungsgespräch

Ausbildende können auch selbst ausbilden oder Ausbilder*innen bestimmen. In beiden Fällen muss die persönliche und selbstverständlich auch die fachliche Eignung gegeben sein.

Ausbildender, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragter, Azubi: eine Unterscheidung

Ausbildender, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragter und Auszubildender bzw. Azubi – um auf einen Blick für Klarheit zu sorgen, nennen wir hier noch einmal die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Funktion:

  • Ausbildender: natürliche oder juristische Person, die Azubis einstellt und ihnen Ausbilder*innen zuweist bzw. sie selbst ausbildet
  • Ausbilder*in: persönlich und fachlich geeignete Person, die offiziell mit der Ausbildung beauftragt wird und für den Erfolg dieser verantwortlich ist
  • Ausbildungsbeauftrage*r: persönlich geeignete Person ohne AdA-Prüfung, aber mit ausreichend Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, um zur Ausbildung von Azubis beitragen zu können
  • Azubi bzw. Auszubildende*r: Personen, die in einem Betrieb bzw. Unternehmen eine Berufsausbildung absolvieren und sich im Zuge dieser die Fähigkeiten und das Wissen aneignen, das im Ausbildungsplan vorgesehen ist

Die Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten im Betrieb

Wie bereits erwähnt: Ausbildungsbeauftragte unterstützen Ausbilder*innen bei ihren ausbildungsspezifischen Aufgaben. Von Betrieb zu Betrieb bzw. Branche zu Branche können diese Aufgaben unterschiedlich aussehen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Aufgaben sowohl über die fachliche Ebene als auch über die persönliche, charakterliche Ausbildung der Azubis erstrecken.

Zu ihren konkreten Aufgaben zählen – unter anderem – folgende wichtige Teile der Ausbildung:

  • Zuweisung von Arbeitsaufgaben (passend zum jeweiligen Ausbildungsstand der Azubis)
  • Übermittlung von fachspezifischen Inhalten
  • Unterweisung in Aspekten der Arbeitssicherheit
  • Praktische Anwendung von theoretischen Inhalten
  • Lern- bzw. Fortschrittskontrollen
  • Feedbackgespräche und Verbesserungsvorschläge
  • Beurteilungen
Holzfiguren als Symbol für Ausbildunsbeauftragten und Azubis sowie Pfeile, die von Holzfigur zu Holzfigur zeigen

Wie in diesen vielseitigen Aufgaben sichtbar wird, übernehmen Ausbildungsbeauftragte die Rolle der Trainer*innen, Mentor*innen, Erzieher*innen, Motivator*innen sowie auch eine Vorbildfunktion. Zudem sind Ausbildungsbeauftragte oftmals selbst noch nicht so lange als Fachkräfte tätig, was bedeutet, dass diese selbst noch relativ jung sind. Hier kann sich auch ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Azubis und Ausbildungsbeauftragten entwickeln.

Wie wird man Ausbildungsbeauftragter?

Wie im vorigen Abschnitt zu den Aufgaben bereits erwähnt – die Rolle der Ausbildungsbeauftragten sieht nicht nur das Übermitteln von Fachwissen vor, sondern auch einen Beitrag zur persönlichen, charakterlichen Entwicklung von Auszubildenden.

Den Aufgaben nach zu urteilen, brauchen nicht nur die Ausbilder*innen selbst, sondern auch die Ausbildungsbeauftragten das berufs- und arbeitspädagogische Wissen, das im Zuge der Ausbildung der Ausbilder*innen (AdA) vermittelt wird. Die benötigten beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse bringen sie als Fachkräfte mit.

Tatsache ist aber, dass diese Ausbildung lediglich von den Ausbilder*innen als Ausbildungs-Hauptverantwortliche absolviert wird. Auch im Zuge der Meisterprüfung erhält man den Ausbilderschein, also die Befähigung, andere auszubilden.

Ausbildungsbeauftragte intern ausbilden (lassen)

Firmen und Unternehmen tun demnach gut daran, Ressourcen in die Ausbildung ihrer Fachkräfte zu stecken und Ausbilder*innen dazu zu motivieren, ihr ausbildungsspezifisches Wissen in betriebsinternen Schulungen zu teilen. Eine eigene Ausbildung für Ausbildungsbeauftragte gibt es leider nicht.

Fachkräfte als Ausbildungsbeauftragte zu bestellen, ohne ihnen die nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben und zu den verschiedenen Lern- und Ausbildungsmethoden der AEVO zu informieren, überfordert sie unter Umständen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Beauftragten, abgesehen von ihrer ausbildenden Tätigkeit, auch täglich ihrem Job als Fachkraft nachzugehen haben.

Selbststudium für Ausbildungsbeauftragte

Wir – Simon und Jasmin Link von der AEVO Akademie – haben unser umfassendes Know-how und unsere langjährige Erfahrung als Ausbilder und Ausbilderin in einen Ausbilderkurs im Onlineformat gesteckt, der angehende Ausbilder*innen auf die AEVO-Prüfung vorbereitet. In diesem Kurs sind ein Kurshandbuch, Videomodule, PDFs, ein Hörbuch sowie auch Übungsfragen enthalten, die zur idealen Vorbereitung dienen.

Auch wenn Ausbildungsbeauftragte nicht zur Prüfung antreten, so profitieren sie trotzdem von den Inhalten für ihre ausbildende Tätigkeit und haben wertvollen Input parat, sollten sie sich einmal überfordert fühlen. Und wenn sie eines Tages doch verantwortliche Ausbilder*innen werden wollen, so stehen ihnen die Inhalte zur Verfügung.

Ausbilderkurs Banner

Fazit: Ausbildungsbeauftragte machen das Team komplett

Als Ausbilder*in hat man eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen, um den Ausbildungserfolg von Azubis sicherzustellen. Es ist beinahe unmöglich, dieses Aufgabenspektrum allein zu bewältigen, deshalb stehen Ausbilder*innen die Ausbildungsbeauftragten zur Seite. Sie erledigen Teilaufgaben und treiben so die Ausbildung von Azubis voran. In jedem Betrieb, in dem ausgebildet wird, sollten auch Ausbildungsbeauftragte sein, denn sie leisten einen großen fachlichen und persönlichen Beitrag zur Ausbildung von Nachwuchsfachkräften.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden lesen Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragte*r.

Was macht ein Ausbildungsbeauftragter?

Ein Ausbildungsbeauftragter unterstützt Ausbilder*innen bei ihrer ausbildenden Tätigkeit. Sowohl die fachliche als auch die persönliche sowie charakterliche Ausbildung von Azubis fällt in den Tätigkeitsbereich von Ausbildungsbeauftragten. Sie übermitteln Fachwissen, übersehen die praktische Umsetzung von Theorie, unterweisen in der Arbeitssicherheit, geben Feedback und liefern Beurteilungen zum Ausbildungsfortschritt. Die expliziten Tätigkeiten können von Betrieb zu Betrieb variieren.

Wer kann Ausbildungsbeauftragter sein?

Man kann auch ohne Ausbilderschein Ausbildungsbeauftragte*r werden. Wer persönlich geeignet ist und zudem die beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringt, darf Ausbildungsbeauftragter sein. Der Unterschied zu den hauptverantwortlichen Ausbilder*innen ist der, dass die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nicht im Zuge der AEVO-Prüfung nachgewiesen werden muss.

Wer ist Ausbilder und wer ist Ausbildungsbeauftragter?

Ausbilder*innen sind die Hauptverantwortlichen für die Ausbildung der Auszubildenden (Azubis). Da das Arbeitspensum als Ausbilder*in sehr umfangreich ist, können sie sich Ausbildungsbeauftragte zur Unterstützung hinzuholen. Ausbildungsbeauftragte sind den Azubis gegenüber weisungsbefugt, müssen wie auch Ausbilder*innen persönlich geeignet sein und das nötige berufliche Know-how haben. Sie brauchen aber im Gegensatz zu Ausbilder*innen keinen Ausbilderschein.


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