AdA-Schein: Ausbildung der Ausbilder

Wer den Wunsch hat, als Ausbilder oder Ausbilderin tätig zu sein, der muss gewisse Qualifikationen und Kenntnisse vorweisen können. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht vor, dass Ausbilder*innen Prüfungen absolvieren, um den AdA-Schein zu erhalten.

AdA steht für Ausbildung der Ausbilder, der AdA-Schein bestätigt demnach also den Abschluss dieser Ausbildung. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema AdA-Ausbilderschein wissen müssen.

AdA-Ausbilderschein, AEVO und weitere Begriffe

Etwa 90.000 Personen treten jedes Jahr in Deutschland zur Ausbildereignungsprüfung an. Damit ist die Ausbildung der Ausbilder*innen der am häufigsten absolvierte berufliche Lehrgang.

Im Zuge der Weiterbildung erwirbt man die Fähigkeiten und Kenntnisse, die man benötigt, um im Unternehmen oder Betrieb Auszubildende ausbilden zu können. Man muss dafür als fachlich sowie persönlich geeignet gelten.

Rund um die Ausbildung der Ausbilder existieren einige Bezeichnungen, die manchmal für Verwirrung sorgen. Wir klären Sie hier auf:

  • AdA: Die Ausbildung der Ausbilder*innen
  • Ausbildereignungsprüfung: Die zu absolvierende Prüfung, um den AdA-Schein zu erhalten. Synonyme: AEVO-Prüfung, AdA-Prüfung
  • AdA-Schein: Der Schein, der den Abschluss der Ausbildung der Ausbilder bestätigt. Synonyme: Ausbilderschein, AdA-Ausbilderschein, AEVO-Schein, Ausbildereignungsschein

Wie wird man Ausbilder? AdA-Schein und die Eignung

Auf dem Weg zum Ausbilderschein muss man sich als qualifiziert bzw. geeignet erweisen, um später Auszubildende im Betrieb ausbilden zu dürfen. Hier gibt es zwei verschiedene Aspekte, die relevant sind: die fachliche Eignung und die persönliche Eignung. Wer beide Kriterien erfüllt, der ist zur verantwortungsvollen Tätigkeit als Ausbilder*in befähigt.

Erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber alles rund um die Ausbilderschein-Voraussetzungen und wie Sie die entsprechenden Prüfungen erfolgreich durchführen können.

Fachlich geeignet dank Berufsausbildung, AdA-Prüfung und Meisterbrief

Die fachliche Eignung gliedert sich auf in die berufliche Eignung und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung.

Erstens brauchen zukünftige Ausbilder*innen in dem Fachbereich, in dem sie Auszubildende betrieblich ausbilden möchten, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss. Auch mit Berufserfahrung, die der 1,5-fachen Dauer der Ausbildungszeit entspricht, ist man fachlich für die Tätigkeit als Ausbilder*in geeignet.

Zweitens müssen Ausbilder*innen die AEVO-Prüfung durchführen und bestehen. Diese bestätigt, dass eine Person berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist um die Aufgaben als Ausbilder*in zu meistern. Diese Prüfung ist auch Teil der Meisterprüfung in handwerklichen, technischen und gewerblichen Ausbildungen. Ausbilder*innen haben also die AdA-Prüfung absolviert oder einen Meisterbrief in der Tasche.

Persönliche Eignung als Standard

Die persönlich Eignung wird unterstellt, es gibt also keine Voraussetzungen, die man diesbezüglich erfüllen muss. Allerdings definiert das Bundesbildungsgesetz (BBiG), dass eine Person als persönlich ungeeignet gilt, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Die Person darf Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen
  • Die Person hat wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die Vorschriften und Bestimmungen verstoßen, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurden.

Wichtig: Der AdA-Schein ist zwar Teil der fachlichen Eignung, reicht aber alleine nicht aus, um ausbilden zu dürfen. Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema Ausbilder-Eignung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ausbildung der Ausbilder: AEVO-Kurs und Kammern

Grundsätzlich gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen – weder für die Ausbildung der Ausbilder*innen noch für den Antritt zur AdA-Prüfung. Jede Person, die Ausbilder*in werden möchte, kann sich zur Prüfung anmelden und diese absolvieren.

Ohne die richtige Vorbereitung wird das Bestehen der Prüfung jedoch zu einem Glücksspiel.

Ausbilderkurse bieten in der Regel die Industrie- und Handelskammern (IHK) der jeweiligen Länder an. Auch viele private Institutionen bieten Lehrgänge an, die sich in Sachen Kosten, Aufwand und Umfang maßgeblich unterscheiden.

Es gilt, sich im Zuge eines Kurses mit den Inhalten bzw. den verschiedenen Ausbildungsmethoden vertraut zu machen und zu erfahren, wie eine AdA-Prüfung vonstattengeht.

Die AdA-Prüfung, deren Bestehen Ihnen Ihren Ausbilderschein verschafft, müssen Sie bei der für Sie zuständigen IHK bzw. HWK ablegen. Ihr Wohnort oder fixer Arbeitsort entscheiden darüber, welche Kammer zuständig ist. Sie finden Ihre IHK über den IHK-Finder.

Hinweis: Wir von der AEVO Akademie haben unsere über Jahre gesammelte Expertise in unseren Ausbilderkurs gesteckt. Zeitlich und örtlich komplett unabhängig lernen Sie mit hochwertigen Inhalten – Text, Audio, Video und Beispielfragen – für die schriftliche und praktische Prüfung. Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich mit konstruktivem Feedback weiter. 90 % aller Anwärter*innen bestehen auf Anhieb.

Übrigens: Unser Lehrgang eignet sich auch ideal für Ausbildungsbeauftragte. Diese müssen zwar keine Prüfung bei der IHK oder HWK ablegen, können sich auf diesem Wege jedoch wertvolles Wissen für ihre Aufgaben aneignen.

AdA-Ausbildung: Dauer, Kosten und Ablauf

Es gibt nicht den einen Weg zum AdA-Schein, der für alle angehenden Ausbilder*innen gleich aussieht. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn um die Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung muss man sich selbst kümmern, so auch um die Anmeldung zur Prüfung.

Dauer

Der Weg zum AdA-Schein kann unterschiedlich aussehen. Menschen lernen verschieden schnell, auch hat man auf die Termine der Kurse – außer beim Selbststudium – keinen Einfluss. Dementsprechend gestaltet sich die Dauer des Ausbilderscheins unterschiedlich – sowohl bei der IHK als auch bei privaten Organisationen: 3 Wochen sind genauso realistisch wie 6 Monate.

IHK und Privatanbieter haben Vollzeit-, Teilzeit- oder Wochenendkurse im Programm, die in Präsenz oder im Onlineformat absolviert werden können. Ob Selbststudium oder Präsenzveranstaltungen in Vollzeit – Sie sollten stets darauf achten, einen Kurs zu wählen, der zu Ihren Lebensumständen passt.

Die Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Kursteilnahme soll nicht bedeuten, dass Sie Ihre Urlaubstage für die AdA aufbrauchen müssen. Auch sollten Sie vor der Anmeldung zu einem Kurs bedenken, dass lange Anfahrten, unflexible Zeitpläne und volle Seminarräume den Weg zum AdA-Schein beschwerlicher machen, als er sein muss. Mit einem Online-Kurs wie etwa dem der AEVO Akademie bereiten Sie sich zu 100 % selbstbestimmt auf die AdA-Prüfung vor. 

Ablauf

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung holt man sich über einen Kurs, der mit der AdA-Prüfung (oder im Zuge der Meisterprüfung) abgeschlossen wird. Zu dem Kurs Ihrer Wahl melden Sie sich individuell an – achten Sie aber auf die Fristen der jeweiligen Kammern.

Dann geht es an die Prüfung – diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche AdA-Prüfung besteht aus 80 Multiple-Choice-Fragen, die Sie innerhalb von 180 Minuten beantworten müssen. Die Fragen beziehen sich auf verschiedene Fallstudien und Situationen. 50 von 100 Punkten müssen Sie erreichen.

Mündliche Prüfung

Die praktische (mündliche) Prüfung lässt Ihnen die Wahl zwischen der Präsentation oder der Durchführung einer Ausbildungssituation. Sie haben 15 Minuten Zeit, um Ihre fachlichen Kompetenzen und Kenntnisse vor dem Prüfungsausschuss vorzutragen bzw. durchzuführen.

Kosten

Bei den Kosten für den Ausbilderschein gibt es grundsätzlich zwei ausschlaggebende Faktoren:

  • Die Vorbereitung bzw. der Kurs
  • Die Prüfungsgebühr bei der IHK bzw. HWK

Anfahrten zu Lehrgängen kosten Zeit und Treibstoff und lange Distanzen machen es unter Umständen nötig, eine Unterkunft zu buchen und Geld für Verpflegung auszugeben. Das kann die Kosten für den AdA-Schein empfindlich in die Höhe treiben.

Es lässt sich also keine konkrete Zahl nennen, in der Regel bewegen sich die Kosten für den AdA-Schein, inkl. der Prüfungsgebühren im Rahmen von 600 bis 900 Euro. Es kann aber genauso vorkommen, dass der Kurs alleine schon 900 Euro kostet.

Zum Vergleich: Unser Komplett-Ausbilderkurs mit einer Vielzahl an Inhalten in Form von Text, Audio und Video kostet 497 Euro. Bei dreimaligem Nichtbestehen der Prüfung, seit Beginn Ihrer Vorbereitung bei uns erhalten Sie die komplette Kursgebühr zurück. Unser praktischer Ausbilderkurs für Fachwirt*innen kostet 347 Euro.

Fazit AdA-Schein: als Ausbilder tätig werden

Um in einem Betrieb als Ausbilder*in tätig sein zu können, benötigen Sie neben der richtigen Einstellung die fachliche, berufs- und arbeitspädagogische sowie persönliche Eignung. Einen Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein gewisses Maß an Berufserfahrung und den AdA-Schein – das brauchen Sie, um Ausbilder*in zu werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden beantworten wir Fragen, die rund um den AdA-Schein häufig auftreten.

Was bringt einem der AdA-Schein?

Man braucht den AdA-Schein, um in einem Unternehmen oder Betrieb Auszubildende ausbilden zu dürfen. Der AdA-Schein bezeugt Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Teil der fachlichen Eignung ist. Weiters brauchen Sie im Zuge der fachlichen Eignung eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Studienabschluss. Den AdA-Schein erhält man über die AEVO-Prüfung oder über die Meisterprüfung.

Ist ein AdA-Schein schwer?

Mit der richtigen Einstellung und Vorbereitung in Form hochwertiger Inhalte, die auf reale Prüfungssituationen Bezug nehmen, ist die AdA-Prüfung in der Regel sehr gut machbar. Wichtig ist, sich mit Ausbildungsmethoden zu befassen, Ausbildungssituationen zu meistern und potenzielle Prüfungsfragen im Gedächtnis zu haben.

Wie teuer ist ein AdA-Schein?

Es kann keine genaue Summe genannt werden, weil gerade die Vorbereitungskurse preislich sehr unterschiedlich sind. Sie können aber für Ihren Ausbilderschein inkl. der Prüfungsgebühren durchschnittlich mit Kosten von 650 bis 900 Euro rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen AdA und AEVO?

Diese Ausdrücke werden häufig als Synonyme verwendet, auch wenn Sie sich auf verschiedene Dinge beziehen: Die AdA ist die tatsächliche Ausbildung der Ausbilder*innen, die AEVO ist die Ausbilder-Eignungsverordnung, also der gesetzliche Rahmen, der die AdA regelt.


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Simon Link

Simon Link ist Gründer & Geschäftsführer der AEVO Akademie. Als Experte für die Ausbildung der Ausbilder bereitet er Menschen mit einem Online-Ausbilderkurs auf den Ausbilderschein vor. Zusätzlich ist er selbst als IHK Prüfer für AEVO-Prüfungen tätig. Erfahren Sie hier mehr über den Autor oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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