Ausbildungsplatzumlage Berlin: Wer ab 2028 zahlt, wie viel, und was Betriebe jetzt tun können

Berlin hat als zweites Bundesland nach Bremen eine Ausbildungsplatzumlage beschlossen. Das Abgeordnetenhaus stimmte am 26. März 2026 dem Ausbildungsförderungsfondsgesetz zu, seit dem 16. April 2026 ist es in Kraft. Gezahlt wird erstmals 2028. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, mit welchen Beträgen zu rechnen ist und was ein Betrieb bis dahin tun kann. Mit einem Rechner für die eigene Situation.

Das Wichtigste in Kürze

Abgabepflichtig sind Arbeitgeber in Berlin mit mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Ausbildungsquote unter 4,6 Prozent liegt. Bemessungsgrundlage ist die Bruttolohnsumme; der Umlagesatz steht noch nicht fest, die Senatsverwaltung rechnet mit Beispielwerten zwischen 0,17 und 0,35 Prozent. Ab 1. Januar 2027 melden Betriebe ihre Daten an die neue Berliner Ausbildungskasse, ab 1. Januar 2028 wird die Abgabe erstmals erhoben. Wer ausbildet, bekommt für zusätzliche Azubis einen Ausbildungskostenausgleich aus dem Fonds.

Was die Ausbildungsplatzumlage ist

Die Ausbildungsplatzumlage ist ein Umlagesystem: Arbeitgeber zahlen in einen gemeinsamen Fonds ein, aus dem Betriebe, die ausbilden, einen Teil ihrer Ausbildungskosten erstattet bekommen. Das Gesetz heißt offiziell Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin, kurz Ausbildungsförderungsfondsgesetz Berlin (AusbFFG BE). Die Zahlung heißt im Gesetz Berufsausbildungssicherungsabgabe. Wirtschaftsverbände sprechen von der Ausbildungsplatzabgabe, die Senatsverwaltung von Umlage. Gemeint ist dasselbe.

Verwaltet wird der Fonds von der neu eingerichteten Berliner Ausbildungskasse unter Aufsicht der Senatsverwaltung für Arbeit. Die Verwaltungskosten trägt das Land aus dem Haushalt, nicht der Fonds. Ein Beirat aus Wirtschafts- und Sozialpartnern berät die Senatsverwaltung, bevor sie den Umlagesatz und den Ausgleichsbetrag per Rechtsverordnung festlegt.

Warum Berlin das Gesetz eingeführt hat

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD war vereinbart, dass bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverträge entstehen sollten, gemessen am Stand vom 31. Dezember 2023. Erreicht wurden nach Angaben der Senatsverwaltung 1.344. Damit griff die im Koalitionsvertrag vorgesehene Klausel, und der Gesetzentwurf vom Juli 2025 wurde beschlossen. Hintergrund ist die Lage auf dem Berliner Ausbildungsmarkt: 2025 kamen auf 100 Bewerberinnen und Bewerber rund 78 betriebliche Ausbildungsangebote, der niedrigste Wert aller Bundesländer. Die betriebliche Ausbildungsquote liegt in Berlin bei 3,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, bundesweit bei 4,6 Prozent.

IHK Berlin, Handwerkskammer, Unternehmensverbände und DEHOGA lehnen das Gesetz ab. Ihr Hauptargument: Viele Betriebe finden keine passenden Bewerber, eine Abgabe schaffe deshalb keinen einzigen zusätzlichen Platz. Das Gesetz enthält dazu eine Auflösungsklausel: Werden drei Jahre in Folge jeweils mindestens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen, tritt es automatisch außer Kraft.

Wer zahlen muss

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen, damit ein Arbeitgeber abgabepflichtig ist:

  1. Der Arbeitgeber ist im Land Berlin tätig. Einbezogen ist ausdrücklich auch der öffentliche Dienst, also Landesbehörden, landesunmittelbare Körperschaften und Bundesbehörden mit Sitz in Berlin.
  2. Er hat mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
  3. Seine Ausbildungsquote liegt unter der „notwendigen Ausbildungsquote“. Sie entspricht dem Bundesdurchschnitt, derzeit 4,6 Prozent, und wird jährlich auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit angepasst.

Die Ausbildungsquote ist das Verhältnis der Auszubildenden zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Teilzeitkräfte zählen anteilig: mit 0,25 bis zehn Wochenstunden, mit 0,5 bis 20 Stunden, mit 0,75 bis 30 Stunden. Die Inhaberin oder der Inhaber zählt als volle Arbeitskraft.

Für die Rückflüsse aus dem Fonds gilt eine zweite Schwelle, orientiert am Berliner Durchschnitt von 3,1 Prozent:

AusbildungsquoteAbgabeAusbildungskostenausgleich
unter 3,1 %janein
3,1 % bis 4,6 %jafür jeden zusätzlichen Azubi gegenüber dem 31.12.2024
über 4,6 %neinfür jeden zusätzlichen Azubi gegenüber dem 31.12.2024

Wer also heute knapp unter 3,1 Prozent liegt und einen einzigen Azubi mehr einstellt, kann in die mittlere Stufe rutschen und für diesen Azubi Geld zurückbekommen. Der Rechner weiter unten zeigt, wie viele Azubis für die jeweilige Schwelle nötig wären.

Wer nicht zahlt

Das Gesetz nimmt mehrere Gruppen aus:

  • Betriebe mit weniger als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das sind nach Recherchen der taz rund drei Viertel aller Berliner Betriebe.
  • Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte.
  • Betriebe, die bereits in einen gesetzlichen oder tariflichen Ausgleichsfonds zahlen, etwa das Baugewerbe über die Sozialkasse Bau oder das Schornsteinfegerhandwerk.
  • Betriebe, deren Bruttolohnsumme unter einer Bagatellgrenze liegt. Die Grenze wird per Rechtsverordnung festgelegt; in der Gesetzesbegründung ist die durchschnittliche Lohnsumme für fünf Beschäftigte als Orientierung genannt.
  • Arbeitgeber, die ausschließlich vollschulisch ausgebildete Personen beschäftigen, zum Beispiel Kitas.

Dazu kommt eine Härtefallregelung: Betriebe, für die die Abgabe eine unzumutbare Belastung wäre, etwa bei drohender Insolvenz, können auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden.

Wie hoch die Umlage wird

Bemessungsgrundlage ist die Bruttolohnsumme des Betriebs, also alle sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter. Der Umlagesatz ergibt sich aus dem Finanzbedarf des Fonds geteilt durch die Gesamtlohnsumme aller abgabepflichtigen Arbeitgeber. Der Finanzbedarf ist gesetzlich auf mindestens 75 Millionen Euro im Jahr festgelegt. Wie hoch der Satz am Ende ist, hängt vor allem davon ab, welchen Ausgleichsbetrag pro Azubi der Senat festsetzt. Das Faktenblatt der Senatsverwaltung nennt drei Beispielwerte:

Ausgleichsbetrag pro Azubi und JahrUmlagesatzAbgabe bei 1 Mio. € Lohnsumme
5.000 €0,17 %1.700 €
7.000 €0,24 %2.400 €
10.000 €0,35 %3.500 €

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bezeichnete die Senatsverwaltung 7.000 Euro und damit 0,24 Prozent als realistisch. Die Beispiele aus dem Faktenblatt: Ein Restaurant mit 20 Beschäftigten und 600.000 Euro Lohnsumme zahlt bei diesem Satz 1.440 Euro im Jahr, ein Hotel mit 200 Beschäftigten und 7,2 Millionen Euro Lohnsumme 17.280 Euro, ein IT-Unternehmen mit 50 Beschäftigten, 3 Millionen Euro Lohnsumme und ohne Azubis 7.200 Euro.

Zum Vergleich: Bremen erhebt seit 2025 einen Satz von 0,27 Prozent der Bruttolohnsumme und zahlt 2.250 Euro pro Azubi und Jahr zurück.

Nicht sicher, ob Ihr Betrieb betroffen ist?

Der Rechner prüft in fünf Schritten Standort, Ausnahmen und Ausbildungsquote und zeigt, mit welchem Betrag Sie ab 2028 rechnen müssen.

Betroffenheit prüfen

Was ausbildende Betriebe zurückbekommen

Ausbildende Betriebe melden der Ausbildungskasse Zahl und Ausbildungsjahr ihrer Azubis. Daraus errechnet die Kasse den Ausbildungskostenausgleich und zahlt ihn einmal im Jahr aus. Nach dem Gesetzestext fließt der Ausgleichsbetrag gestuft: 100 Prozent im ersten, 50 Prozent im zweiten und 25 Prozent im dritten Ausbildungsjahr. Bei bestandener Abschlussprüfung kommt ein Prüfungsbonus von 25 Prozent eines Jahresausgleichsbetrags dazu. Bei 7.000 Euro Ausgleichsbetrag ergäbe das über eine dreijährige Ausbildung rund 14.000 Euro pro zusätzlichem Azubi.

Einen Anspruch gibt es erst nach der Probezeit. Bricht ein Azubi ab, wird nur anteilig gezahlt; zu viel gezahlte Beträge muss der Betrieb zurückerstatten. Wechselt ein Azubi den Betrieb, geht der Anspruch auf den neuen Ausbildungsbetrieb über. Wichtig für die Kalkulation: In der mittleren Stufe (3,1 bis 4,6 Prozent) zählt nur, was gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2024 zusätzlich ist. Wer schon lange auf gleichem Niveau ausbildet, bekommt dafür nichts, ein Punkt, den die Linke im Abgeordnetenhaus kritisiert hat.

Zur Einordnung: Nach der Kosten-Nutzen-Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung lagen die Bruttokosten einer betrieblichen Ausbildung 2022/23 bei durchschnittlich 26.210 Euro pro Azubi und Jahr, die Nettokosten nach Abzug der produktiven Leistung bei rund 8.086 Euro. Der Ausgleich deckt also einen Teil der Nettokosten, nicht die Ausbildung als Ganzes.

Rechner: Ist Ihr Betrieb betroffen und was würde es kosten?

Fünf kurze Fragen, dann sehen Sie, ob Ihr Betrieb voraussichtlich zahlen muss, mit welchem Betrag zu rechnen ist und was jetzt sinnvoll ist. Orientierungsrechnung auf Basis der bekannten Gesetzesregeln und der Beispielsätze der Senatsverwaltung.

Schritt 1 von 5

Hat Ihr Betrieb eine Betriebsstätte im Land Berlin?

Zeitplan bis zur ersten Zahlung

2. Juli 2025Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus eingebracht
26. März 2026Beschluss in zweiter Lesung
15. April 2026Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt, Inkrafttreten am Folgetag
noch offenRechtsverordnung zu Umlagesatz, Ausgleichsbetrag und Bagatellgrenze nach Anhörung des Beirats
1. Januar 2027Start der Berliner Ausbildungskasse; Betriebe melden erstmals Bruttolohnsumme und Azubi-Zahlen
1. Januar 2028Erste Festsetzung und Erhebung der Abgabe, erste Auszahlung des Ausbildungskostenausgleichs

Wer die geforderten Daten nicht meldet, muss damit rechnen, dass die Ausbildungskasse die Bruttolohnsumme schätzt. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich.

Was Betriebe bis 2028 tun können

Zwischen heute und der ersten Erhebung liegen gut 15 Monate. Wer die Zeit nutzt, hat drei Möglichkeiten: die Abgabe einplanen und zahlen, die eigene Quote über 4,6 Prozent bringen, oder beides teilweise. Die Schritte in sinnvoller Reihenfolge:

1. Die eigene Ausbildungsquote ermitteln

Azubis geteilt durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Teilzeit anteilig. Dabei den Stand vom 31. Dezember 2024 festhalten, denn er ist die Vergleichsbasis für den Ausbildungskostenausgleich. Der Rechner oben liefert die Zahl der Azubis, die für die Schwellen von 3,1 und 4,6 Prozent nötig wären.

2. Prüfen, ob eine Ausnahme greift

Weniger als zehn Beschäftigte, Branchenumlage, vollschulische Ausbildung, Bagatellgrenze. Wenn ja, bleibt vor allem die Meldepflicht ab 2027 und die Möglichkeit, für zusätzliche Azubis Geld aus dem Fonds zu bekommen.

3. Zahlen oder ausbilden: die Rechnung aufmachen

Beispiel IT-Unternehmen aus dem Faktenblatt: 50 Beschäftigte, 3 Millionen Euro Lohnsumme, keine Azubis. Abgabe rund 7.200 Euro im Jahr, ohne Gegenleistung. Drei Azubis würden die Quote auf 6 Prozent heben, die Abgabe entfiele, und pro Azubi gäbe es bei 7.000 Euro Ausgleichsbetrag im ersten Jahr 7.000 Euro, später gestuft weniger. Dagegen stehen Ausbildungsvergütung, Zeit der Ausbilder und Berufsschultage. Ob sich das rechnet, hängt von Beruf, Vergütung und der Frage ab, ob der Betrieb die Fachkräfte ohnehin braucht. Für viele Betriebe ist die Umlage weniger ein Kostenproblem als ein Anlass, die Frage endlich zu klären.

4. Die Ausbildereignung sicherstellen

Ausbilden darf nur, wer eine geeignete Person als Ausbilder benennt. Nach § 28 bis § 30 Berufsbildungsgesetz muss diese Person persönlich und fachlich geeignet sein; die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wird in der Regel über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bei der IHK oder der Handwerkskammer nachgewiesen. Ohne diese Person trägt die Kammer den Ausbildungsvertrag nicht ein. Viele Betriebe, die bislang nicht ausbilden, haben schlicht niemanden mit AEVO-Schein. Das ist der erste konkrete Schritt, wenn Sie 2027 Azubis einstellen wollen, und er dauert mit Vorbereitung und Prüfungstermin bei der Kammer meist mehrere Monate.

5. Die Ausbildung so organisieren, dass sie nicht abbricht

Der Ausbildungskostenausgleich wird bei Abbruch nur anteilig gezahlt und der Prüfungsbonus nur bei bestandener Prüfung. Die Vertragslösungsquote liegt bundesweit seit Jahren bei rund einem Viertel. Ein Betrieb, der zum ersten Mal ausbildet, braucht deshalb einen Ausbildungsplan, feste Ansprechpartner und jemanden, der die Fragen im Alltag beantwortet: Probezeit, Berichtsheft, Berufsschule, Konflikte, Prüfungsanmeldung.

6. Meldeprozesse ab 2027 vorbereiten

Die Meldung an die Ausbildungskasse soll digital laufen. Klären Sie mit der Lohnbuchhaltung, wie die Bruttolohnsumme nach den Vorgaben des Gesetzes zusammengestellt wird und wer den Antrag auf Ausbildungskostenausgleich stellt.

Wie die AEVO Akademie Berliner Betriebe unterstützt

Die AEVO Akademie qualifiziert seit 2020 Ausbilder und Ausbildungsverantwortliche; über 15.000 Teilnehmende und 8.000 Firmenkunden haben die Angebote bisher genutzt. Für Betriebe, die wegen der Umlage in die Ausbildung einsteigen oder sie ausbauen wollen, sind drei Angebote relevant.

Ausbilderkurs: Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung

Online, im eigenen Tempo, mit Prüfungsvorbereitung für die schriftliche und die praktische Prüfung bei der IHK. Der Kurs ist ZFU-zugelassen. Für Betriebe ohne Person mit Ausbildereignung ist das die Voraussetzung, um überhaupt Azubis einstellen zu können. Zum Ausbilderkurs.

AEVOnow: Begleitung im Ausbildungsalltag

Für Ausbilder, die den Schein haben und jetzt tatsächlich ausbilden. AEVOnow ist der Ort für erfolgreiche Ausbildung mit drei Bausteinen: Lernen, Live und Community. Kurze Lerneinheiten zu konkreten Situationen, regelmäßige Live-Termine mit Fragen an erfahrene Ausbilder und der Austausch mit anderen Ausbildungsverantwortlichen. Gedacht für Betriebe, die Abbrüche vermeiden und die Ausbildung so führen wollen, dass der Prüfungsbonus am Ende auch ankommt. Start in Kürze.

Beratung für Unternehmen

Für Betriebe mit mehreren Standorten oder größerer Belegschaft: Betroffenheit prüfen, Szenarien rechnen, Ausbildungsberufe und Ausbilderstruktur festlegen, Meldeprozesse aufsetzen. Anfrage über unser Kontaktformular.

Von der Abgabe betroffen? Wir helfen bei den nächsten Schritten.

Ausbildereignung nachholen, erste Azubis einstellen, Ausbildung so führen, dass der Ausgleich aus dem Fonds vollständig ankommt: Wir zeigen Ihnen, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist, ohne Verpflichtung.

Jetzt kontaktieren

Oder direkt zum Ausbilderkurs, wenn im Betrieb noch niemand die AEVO-Prüfung hat.

Häufige Fragen zur Ausbildungsplatzumlage Berlin

Ab wann muss gezahlt werden?

Die erste Festsetzung und Erhebung erfolgt ab dem 1. Januar 2028. Die Meldung der Bruttolohnsumme beginnt bereits 2027 mit dem Start der Berliner Ausbildungskasse.

Zählt die Ausbildungsquote pro Betrieb oder pro Unternehmen?

Das Gesetz stellt auf den Arbeitgeber mit Tätigkeit im Land Berlin ab. Wie Betriebe außerhalb Berlins bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten behandelt werden, regelt die Rechtsverordnung; im Zweifel bei der Ausbildungskasse oder der IHK nachfragen.

Müssen Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten etwas tun?

Zahlen müssen sie nicht. Sie können aber für zusätzliche Azubis den Ausbildungskostenausgleich beantragen und sollten deshalb ihren Stand vom 31. Dezember 2024 dokumentieren.

Kann ich Azubis einstellen, ohne dass jemand im Betrieb den AEVO-Schein hat?

Nein. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss eine geeignete Person als Ausbilder bestellt sein. Die Kammer prüft das bei der Eintragung des Ausbildungsvertrags.

Was passiert, wenn ein Azubi abbricht?

Der Ausgleich wird nur für die tatsächliche Ausbildungsdauer gezahlt. Bereits erhaltene Beträge, die darüber hinausgehen, sind zurückzuzahlen.

Gilt das auch für Brandenburger Betriebe mit Kunden in Berlin?

Nein. Abgabepflichtig sind Arbeitgeber mit Tätigkeit, also Betriebsstätte, im Land Berlin.

Kann das Gesetz wieder wegfallen?

Ja. Wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mindestens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze gegenüber 2023 entstehen, tritt es automatisch außer Kraft. Außerdem ist eine regelmäßige Evaluierung vorgeschrieben.

Gibt es die Umlage auch in anderen Bundesländern?

Bremen erhebt seit 2025 eine Ausbildungsplatzabgabe. Dort haben Gerichte die Abgabe mehrfach bestätigt, zuletzt das Verwaltungsgericht Bremen im Juli 2026. Bundesweit gibt es kein solches Gesetz.

Quellen

  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: Berliner Ausbildungsplatzumlage, Faktenblatt und FAQ. berlin.de/sen/arbeit/top-themen/ausbildungsumlage
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 82. Jahrgang Nr. 11 vom 15. April 2026: Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin (AusbFFG BE). PDF
  • Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/2552 vom 2. Juli 2025: Gesetzentwurf mit Begründung. PDF
  • Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/24145: Schriftliche Anfrage zur Ausbildungsplatzumlage. PDF
  • Handwerkskammer Berlin: Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin, Fragen und Antworten. hwk-berlin.de
  • DEHOGA Berlin, Mitteilung vom 26. März 2026. dehoga-berlin.de
  • Bundesinstitut für Berufsbildung: Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung, Erhebung 2022/23.
Picture of Simon Link

Simon Link

Simon Link ist Gründer & Geschäftsführer der AEVO Akademie. Als Experte für die Ausbildung der Ausbilder bereitet er Menschen mit einem Online-Ausbilderkurs auf den Ausbilderschein vor. Zusätzlich ist er selbst als IHK Prüfer für AEVO-Prüfungen tätig. Erfahren Sie hier mehr über den Autor oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Tablet Mockup

Weiterbildung zum Ausbilder: Das ultimative Ausbilderschein A bis Z

Ihre Vorteile bei unserem Online AEVO Kurs

Starten Sie jetztund nutzen Sie unser breites Weiterbildungsprogramm
Nach oben scrollen